Betreuungsgebühren

Hier finden Sie die aktuell geltenden Beiträge. Die Kindergartengebühren staffeln sich nach den gebuchten Betreuungszeiten.

Die gebuchten Zeiten sind in der Regel für das gesamte Betreuungsjahr verbindlich. Eine Erhöhung/ Reduzierung der gebuchten Stunden ist nur in Sonderfällen mit Begründung und in Absprache mit der Leitung möglich. Diese Umbuchungen müssen schriftlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende angekündigt werden. Außerdem können die gebuchten Zeiten nicht mit anderen Tagen/Zeiten getauscht bzw. ausgeglichen werden.

Die Gebühr wird für 12 Monate jeweils monatlich abgebucht.

Betreuungsgebühr vom 01.09.2023 - 31.08.2024:

 

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit einer Gebührenermäßigung. Hierzu ist von den Eltern ein entsprechender Antrag beim Amt für Familie und Jugend in Eichstätt zu stellen und damit abzuklären, inwieweit Leistungen der Jugendhilfe in Anspruch genommen werden können.

Besuchen mehrere Kinder einer Familie unsere Einrichtung, wird für das dritte Kind die Benutzungsgebühr auf die Hälfte ermäßigt, für das vierte und jedes weitere Kind gilt eine Beitragsbefreiung. Diese Vergünstigung ist vom jeweiligen Erziehungsberechtigten bei der Gemeinde zu beantragen.